Gang- und Treppenhaustüren
In Gängen, Fluren und Treppenhäusern gelten strenge Sicherheitsvorschriften. Die hier verwendeten Türen sind in der Regel Fluchttüren. Sie müssen von innen leicht in voller Breite zu öffnen sein.
Gang- und Treppenhaustüren
In Gängen, Fluren und Treppenhäusern gelten strenge Sicherheitsvorschriften. Die hier verwendeten Türen sind in der Regel Fluchttüren. Sie müssen von innen leicht in voller Breite zu öffnen sein.
Oft sollen sie aber auch offen stehen bleiben, möglichst lichtdurchlässig sein und Brandabschnitte von einander trennen.
An den Ausgängen zu notwendigen Treppenräumen oder ins Freie müssen Sicherheitszeichen angebracht sein, die den Vorgaben der technischen Regel zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung entsprechen.
Besonderheiten
- Erfüllung aller Normen für Flucht und Rettungswege
- große Lichtausschnitte für höchste Lichtdurchlässigkeit
- Sicherheit gegen Feuer und Rauch
- hohe Durchgangsbreiten von Gängen und Treppen
- Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
- umwelt- und gesundheitsschonend, FSC/EPD zertifiziert
Ausführungsvarianten
- mit und ohne Lichtausschnitt
- mit und ohne Seiten-/ Oberteil
- Zargen, Türblattstärke und Verglasungen in verschiedenen Ausführungen und Sonderformen möglich
- Beschläge und Oberflächen in verschiedenen Ausführungen möglich
Weitere mögliche Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage.